Kann ein Arztpraxis festlegen wann ich kommen soll?
Kann ein Arztpraxis festlegen wann ich kommen soll?
Darf eine Arztpraxis festlegen das Rentner und Arbeitslose nur morgens kommen dürfen? Weil das würde ich persönlich ja schon komisch finden, die Frage ist darf die das?
Wir haben unserem Ort eine Arztpraxis die seit ein paar Tagen einen Zettel an der Tür hat das Rentner und Arbeitslose nur noch zwischen 8 und 13 Uhr, bzw nur bei akuten Fällen behandelt werden. Die Nachmittagssprechsstunde wäre für Berufstätige. Verstößt das nicht gegen das GG?
Ich meine ein Lebensmitteldiscounter kann doch auch nicht festlegen wann wer zum Einkaufen kommt oder?Wenn da jemand was genaues weiß, wie es da rechtlich aussieht würde ich mich freuen.
die Frage hatten wir doch schon mit ausreichend antworten
Mai 4th, 2010 at 10:13Klar dürfen die das machen, denn dieser Personenkreis hat immer Zeit und deshalb ist das keine Diskriminierung sondern nur die Möglichkeit diese Leute eher zu behandeln. Arbeitslose müssen nicht bis zum Mittag schlafen um dann anschließend die Praxisräume zu verstopfen.
Du bist doch nicht gezwungen den Arzt aufzusuchen, ergo kann er das machen.
Gruß
Mai 4th, 2010 at 10:47Franky
Das ist doch O.k.
Mai 4th, 2010 at 11:46Der Arzt hat zur Zeit viel zu tun (Jahreszeit).
Und Rentnern und nicht beschäftigten ist das doch zuzumuten.
Viele Ärzte wollen einen vereinbarten Termin.
Bie Notfällen wird er sofort helfen.
Das darf auch der Frisör bei der Terminvergabe !
Mai 4th, 2010 at 12:44Da kamen früher am Samstag nur Arbeiter dran.
Der Arzt hat das Hausrecht.
Mai 4th, 2010 at 13:33Und bei akuten Notfällen hilft er doch.
Ich arbeite als Pharmareferentin , daher weiß ich das
Praxen die Freiheit Ihaben Ihre Terminplanung selbst zu gestalten.
Das nennt man heute ” Qualitätsmanagement , ich organisiere solche so genannten QM- Veranstaltungen.
Die Ärzte dürfen Patienten nicht über 30ig Minuten warten lassen ,( außer bei Notfällen !!!),
das bedeutet jeder Patient hat das Recht auf eine Vernünftige Behandlung , das ist nur gewährleistet ,wenn das Qualitätsmanagement ,stimmt.
Praxen mit sehr vielen Patienten bestellen oft Berufstätige Nachmittags oder richten besondere Sprechstunden euin.
Mai 4th, 2010 at 14:44Das soll keine Diskriminierung von Arbeitslosen oder Rentner sein, sondern die Ärzte sind dazu gesetzlich verpflichtet .
ich habe selbst eine praxis. an manchen tagen arbeite ich bis später und einmal die woche bis 20uhr. extra für leute die arbeiten und nicht früher können. rentner und arbeitslose behandele ich genauso gern aber die haben nuneinmal auch morgens zeit.
Mai 4th, 2010 at 14:48warum willst du wissen wie das rechtlich aussieht? wirst du die praxis verklagen? du scheinst ja wirklich viel zeit zu haben.
ich find das VÖLLIG in Ordnung und sogar gut. Ich mein nimm doch einfach mal ein wenig Rücksicht und denk nicht nur an dich. Wenn du den ganzen Tag zuhause bist kannst ruhig mal etwas früher aufstehen. Und Nachmittags kommen dann die Leute die Arbeiten und müssen nach nem harten Tag nicht mehr so lang warten.
Außerdem ist es doch auch besser für dich!!
Dann seid morgen ihr dran und nachmittags die anderen… sonst würden alle nachmittags kommen und du dürftest stundenlang im Wartezimmer sitzen.
lg alex
Mai 4th, 2010 at 15:18ärzte haben seit neuerer zeit jeder für sich seine eigene auslegung dafür, wie patienten zu welcher zeit, oder überhaupt, zu behandeln sind. wir des rechtlich gedeckt, weiß ich leider nicht, solche eigenmächtigen bestimmungen werden sich schon irgendwie auf dem pfad der vorschriften und gesetzt bewegen.
Mai 4th, 2010 at 15:54wenn mein hausarzt mit solchen sperenzchen beginnen wollte, hätte er mich als kunde sofort verloren.
die idee ist doch gut von dem arzt.
wenn man als berufstätige nachmittags nicht so lange warten muß.
Mai 4th, 2010 at 15:57Zumindest ist es nicht verboten und macht Sinn, wer nichts festgelegtes wie bspw. Arbeit zu erledigen hat, kann durchaus am Vormittag zum Arzt gehen. Dann profitieren alle von einer besseren Organisation. Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun.
Mai 4th, 2010 at 16:51Selbst wenn das rechtlich anzufechten wäre, würden die Praxen dennoch einen legalen Weg finden wie sie das umgehen können. Überleg doch mal!
Diese Ankündigung tangiert weder das Gleichstellungsgesetz noch das Gleichbehandlungsgesetz. Auch liegt hier kein Straftatbestand gem. §323c StGB (unterlassene Hilfeleistung) vor, da dies nur bei potentieller Lebensgefahr gilt, und auch nur dann, wenn eine solche Situation tatsächlich vorliegt. Üblicherweise kommen lebensgefährlich verletzte oder erkrankte Patienten nicht so ohne weiteres in eine Arztpraxis.
Mai 4th, 2010 at 17:49Diese Praxis trägt der Tatsache Rechnung, dass Arbeitnehmer nun mal in ihrer Zeiteinteilung weniger flexibel sind als die angesprochene Personengruppe.
Wenn ich als Arbeitnehmer einen 9:00 Uhr-Termin beim Arzt habe, dann bedeutet das, dass ich wegen der Anfahrtzeit und des Arbeitsbeginns mindestens 3 Stunden Arbeitszeit verliere. Wenn ich sofort drankomme.
Ein Arzttermin um 16:00 Uhr bedeutet dahingegen nur etwa 90 Minuten Arbeitszeitverlust, und ich werde nicht vermisst, wenn es etwas länger dauert.
Der Arbeitgeber kann die Abwesenheit fest kalkulieren, auch wenn ich nach der Behandlung für ein bis zwei Stunden außer Gefecht gesetzt bin.
Allein deshalb ist das in Ordnung. Egal wie die Rechtslage ist.
Mai 4th, 2010 at 18:10Da ist doch eigentlich nichts schlimmes bei.
Mai 4th, 2010 at 18:38Berufstätige müssen nicht morgens zu spät zur Arbeit kommen und haben die Möglichkeit Mittags/Nachmittags zu kommen.
Arbeitslose und Rentner haben doch morgens eher Zeit und könne zum Arzt gehen.
Ein Arzt kann ja auch manche Leute garnicht behandeln. Es gibt zb. Zahnärzte, die nur noch Privatp. behandeln.
Ich weiß nicht, wo das Problem liegt. Es ist doch gut, wenn ein Rentner morgens zum Arzt geht und nicht lange warten muss, weil ständig Berufstätige kommen und vorgeschoben werden, weil sie zur Arbeit gehen.