21 Mrz

Kontopfaendung ist das zulaessig?

Kontopfändung ist das zulässig?

ich habe mit meiner Frau leider zusammen ein Konto und wir haben auch Schulden. Beide sind in Hartz4 und bekommen nur die normalen  Sozialleistungen vom Amt. Einer der Gläubigerier hat jetzt über einen Gerichtsvollzieher eine Kontopfändung eingericht, ist das denn überhaupt erlaubt?

Ich dachte immer eine Kontopfändung ist nur dann zulässig wenn man regelmässig Arbeiten geht und man über ein geregeltes Einkommen verfügt, aber so haben wir ja nur Geld was unterhalbb des Selbstbehalt liegt.

Antwort: Eine Kontopfändung ist in der Tat nur dann zulässig wenn  sie über den Selbstbehalt des Gläubiger liegt. Ein angemessener Selbsterhalt liegt bei 1100€ im Monat einschließlich Warmmiete von 450€ im Monat, das bedeutet bis dahin darf nicht gepfändet werden.

 Da Ihr ja aber beide ein Konto verwendet wird es da zu einem Missverstehen gekommen sein, und zu der Annnahme gekommen sein das du ein höhers Einkommen bekommst als der Selbstbehalt es vorschreibt, deswegen unbedingt den Gerichtsvollzieher über die Sachlage informieren. Eine Kontopfändung ist bei Hartzt4 Empfänger relativ unwahrscheihnlich, es sei  denn sie haben Schonvermögen.

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