Verbraucherschutz hat 1&1 im Visier
Verbraucherschutz hat 1&1 im Visier
Auf meiner Suche, die wirklich nicht lange gedauert hat nach auch anderen Geschädigten mit 1&1 habe ich auch gelesen auf den Webseiten vom Verbraucherschutz welchen Ärger 1&1 immer wieder macht mit Kunden.
Deswegen auch hier einen Auszug vom Verbraucherschutz.ty, auch nur Auszugsweise zugeschnitten auf den Fall wie es bei mir den fall ist. Was da ein Rechtsanwalt dazu sagt ist schon beschämnend für 1&1 das man immer wieder versucht Verbraucher zu täuschen.
Verbraucherschutz.tv: Neben dem bereits angesprochenen Widerrufsrecht soll es auch vermehrt Probleme bei der Kündigung der mit der 1&1 Internet AG geschlossenen Verträge geben. Welche Erfahrungen konnten Sie bei Kündigungen eines 1&1 Internet AG Vertrages nach Ablauf der Vertragslaufzeit machen?
Rechtsanwalt Greif: Mir sind Fälle bekannt, in denen Kunden davon ausgegangen waren, ihr Vertragsverhältnis mit der 1&1 Internet AG ordnungsgemäß beendet zu haben. Für die Vertragsbeendigung stellt die 1&1 Internet AG auf ihrer Internetplattform ein Kündigungsformular zur Verfügung. Der Kunde muss dieses Formular online ausfüllen, ausdrucken und dann per Fax an die 1 & 1 Internet AG senden. In dem Formular weist die
1 & 1 Internet AG darauf hin, dass allein dieses Formular als Kündigung akzeptiert wird. Eigene Ergänzungen oder Anmerkungen sind auf dem Formular nicht möglich. Im Zusammenhang mit der Kündigung hat die 1 & 1 Internet AG in den von mir betreuten Fällen dann behauptet, der Kunde habe zwei Verträge abgeschlossen, z. B. einen DSL-Vertrag und zusätzlich ein meist kostenfreies Entertainmentpaket. Die Seite der 1&1 Internet AG ist jedoch so aufgebaut, dass der Kunde als erstes auf die Kündigung des kostenfreien Entertainmentpakets verwiesen wird. Es ist nicht sofort erkennbar, welchen Vertrag der Verbraucher letztendlich kündigt. In der Mehrzahl der Fälle war es den Kunden auch nicht bekannt, überhaupt einen derartigen zusätzlichen bzw. vom eigentlichen Vertrag getrennten Entertainmentvertrag geschlossen zu haben. Nach Ablauf der Kündigungsfrist berief sich die 1&1 Internet AG dann darauf, dass der Hauptvertrag nicht beendet worden sei und sich damit um weitere 12 Monate verlängere. Der kostenfreie Entertainmentvertrag hingegen sei wirksam gekündigt worden. Auch diese Vorgehensweise halte ich für sehr fraglich. Letztendlich muss immer geprüft werden, was für Verträge der Kunde tatsächlich abgeschlossen hat. Teilweise ist es der 1&1 Internet AG nicht möglich, nachzuweisen, dass tatsächlich zwei rechtlich selbständige Verträge abgeschlossen wurden.
Man braucht sich gar nicht im Kleingedruckten zu verheddern, 1 und 1 reagiert auch ansonsten nicht. Weder auf Störungsmeldungen noch auf Kündigungen. Meine Kündigung ist durch RA mit Einschreiben/Rückschein ausgesprochen. Ein evtl. Beharren von 1 und 1 auf aus dem Internet herunterladbare Formulare ist m. E. schon deshalb rechtlich nicht durchsetzbar, weil der Kunde bei Störungen ja eben KEINEN Internetzugang mehr hat.
April 20th, 2010 at 17:20Jedenfalls hat 1 und 1 meine Kündigung bislang ignoriert (mich wundert nichts mehr), ebenfalls den Widerruf der Einzugsermächtigung. Nachzulesen hier: http://fechi2010.wordpress.com/2010/04/17/arger-mit-1-und-1-never-ending-story/
Das ist mehr als Trickserei, finde ich. Das sieht nach System aus.
.-= ck´s last blog ..und wieder … =-.
Ja, und auf Umzugsanzeigen reagieren Sie auch lange nicht! Von 2-3 Wochen Bearbeitungszeit ist auf der Homepage die Rede. Die 6 Wochen aus den AGBs werden regelmäßig bis auf den letzten Tag mit dem Hinweis ausgereizt, dass früher kein Techniker verfügbar ist.
Man soll sich einen kompletten Arbeitstag für den Techniker frei nehmen, der dann nicht mal kommt. Dann erfährt man von der Telekom, dass gar kein Techniker notwendig ist, und der Anschluss aus der Ferne geschaltet werden kann!
Als Quittung auf diese Frechheit bekam 1&1 die fristlose Kündigung serviert, da sie mir bezahlte Leistungen mit voller Absicht vorenthielt. Inzwischen kam schon Post vom Bayerischen Inkasso Dienst. Über die liest man, dass sie gerne Forderungen überhöht aufblähen und unberechtigt Schufa Einträge veranlassen: http://tintemann.de/bayerischer-inkasso-dienst-ag-widerspruch-gegen-einstweilige-verfugung-erfolglos.html
Ob die Geschäftsführer verwandt sind bei soviel gemeinsamer Gemeinheit?
Juni 17th, 2011 at 17:42